Gemäß dem Gesetz vom 15. Dezember 2017 (Gesetzblatt von 2017, Pos. 2486, in der geänderten Fassung) über den Versicherungsvertrieb, Grupa Brokerska Odys Sp. z o.o. (im Folgenden auch Makler genannt) erklärt, dass:

1) Sitz des Maklers ist die Stadt Bydgoszcz, Adresse: 11 Listopada 1A, 85-624 Bydgoszcz;

2) Der Makler übt im Rahmen seines Unternehmens Maklertätigkeiten im Bereich Versicherungen auf der Grundlage der Erlaubnis von PUNU Nr. 894/00 vom 05.10.2000 aus, von der eine Kopie unten zur Einsicht verfügbar ist und bei der registriert ist Polnische Finanzaufsichtsbehörde im Maklerregister unter der Nummer 00000801 /AT registriert ist;

3) Es ist möglich, den Makler im Maklerregister auf der Website der polnischen Finanzaufsichtsbehörde https://rpu.knf.gov.pl/ zu verifizieren, indem Sie die folgenden Informationen über den Makler eingeben: Zulassungsnummer (894/00);

4) Der Makler hält keine Aktien oder Aktien des Versicherungsunternehmens, die zu mindestens 10 % der Stimmen in der Hauptversammlung berechtigen;

5) der Anteilseigner des Maklers ist kein Versicherungsunternehmen;

6) Die Maklervergütung ist eine Provision (Vermittlungsgebühr) von Versicherungsgesellschaften, mit denen der Auftraggeber über den Makler Versicherungsverträge oder Versicherungsgarantieverträge abschließt. Auf die Höhe der vom Kunden gezahlten Prämie hat das Maklerunternehmen keinen Einfluss, sie stellt eine Bruttovergütung dar und ist für die Erbringung von Maklertätigkeiten im Bereich Versicherungen und für das operative Tagesgeschäft des Unternehmens bestimmt.

Der Makler erklärt gegenüber dem Kunden:

1) als juristische Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, hat das Recht, gegen die vom Makler erbrachten Dienstleistungen in einem Umfang, der nicht mit dem gewährten Versicherungsschutz zusammenhängt, Reklamationen einzureichen. Die Beschwerde oder Reklamation ist per E-Mail an folgende Adresse einzureichen: broker@odys.pl oder per Post an die Adresse des Sitzes des Maklers.

2) als natürliche Person hat man das Recht, eine Beschwerde gegen die vom Makler erbrachten Dienstleistungen einzureichen, soweit sie sich nicht auf den gewährten Versicherungsschutz beziehen, Die Beschwerde oder Reklamation wird elektronisch an die Adresse broker@odys.pl eingereicht, sowie an:

  1. schriftlich – persönlich, in der Maklereinheit oder per Post im Sinne von Art. 3 Punkt 21 des Gesetzes vom 23. November 2012 – Postgesetz (Gesetzblatt von 2017, Pos. 1481, in der geänderten Fassung)
  2. mündlich – telefonisch oder persönlich für die Aufzeichnungen während eines Besuchs in der Maklereinheit.

3) in dem Umfang, der sich auf den gewährten Versicherungsschutz bezieht, das Recht, eine Beschwerde / Beschwerde beim Versicherungsunternehmen gemäß den in den Versicherungsverträgen vorgesehenen Regeln einzureichen

Der Makler antwortet auf die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt. Zur Wahrung der Antwortfrist reicht es aus, die Antwort vor Ablauf abzusenden. In besonders komplizierten Fällen, die es unmöglich machen, die Beschwerde zu prüfen und rechtzeitig eine Antwort zu geben, gibt der Makler den Kunden, der die Beschwerde eingereicht hat, folgende Informationen:

  1. erklärt den Grund für die Verzögerung,
  2. gibt die Umstände an, die für die Prüfung des Falles festgestellt werden müssen,
  3. legt die erwartete Frist für die Prüfung der Beschwerde und die Beantwortung fest, die 60 Tage ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde nicht überschreiten darf.

Bei Nichteinhaltung der Fristen (30/60 Tage) gilt die Reklamation als dem Willen des Kunden entsprechend berücksichtigt. Die Antwort auf die Reklamation erfolgt auf Wunsch des Kunden in Papierform oder auf elektronischem Wege.

Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Auftraggeber und dem Makler im Zusammenhang mit der Erfüllung des Maklervertrags entstehen, werden gütlich beigelegt. Bei der Beilegung von Streitigkeiten werden das Gesetz, die Grundsätze der Billigkeit und des fairen Umgangs berücksichtigt. Der Kunde hat im Rahmen des Gesetzes vom 5. August 2015 über die Bearbeitung von Beschwerden durch Finanzmarktunternehmen und über den Finanzombudsmann das Recht, sich an den Finanzombudsmann zur Prüfung der Angelegenheit zu wenden.